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Ungenügende Kennzeichnung bei Neuwagen

Kategorie: Energienews - 28. August 2009 05:08 Uhr

Seit dem 1. November 2004 gilt in Deutschland die „Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung“ (EnVKV). Sie soll es Verbrauchern ermöglichen, den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen von Neuwagen direkt miteinander zu vergleichen. Autohersteller und Autohäuser haben die Pflicht, die Angaben direkt am Fahrzeug, im Verkaufsraum und in einem Leitfaden auszuweisen. Dieser Kennzeichnung kommt seit Einführung der neuen Kfz-Steuer, die eine Besteuerung der CO2-Emissionen beinhaltet, eine gewichtige Bedeutung zu. Die Kontrolle der Umsetzung fällt in die Zuständigkeit der Länder.

Schon in früheren Marktchecks fiel eine mangelhafte Umsetzung auf. Die Kennzeichnung über Spritverbrauch und CO2-Ausstoß von Neuwagen in Autohäusern ist nach wie vor ungenügend. Das ergab jetzt ein Marktcheck des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. „Mehr als 50 Prozent der bundesweit besuchten Autohäuser weisen nur eine unzureichende Kennzeichnung auf“, so Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Die Verbraucherzentralen besuchten in einem Stichprobentest zwischen dem 8. und 19. Juni 2009 bundesweit 625 Autohäuser.

Trotz gesetzlicher Verpflichtung war die Kennzeichnung in nicht einmal der Hälfte der untersuchten Fälle (46,1 Prozent) ordnungsgemäß umgesetzt. 42 der untersuchten Autohäuser (6,7 Prozent) wiesen überhaupt keine Kennzeichnung aus. Verbraucher haben ein Recht auf Information, auch und gerade beim Autokauf. Die hohe Rate jener Autohäuser, in denen es nur eine unzureichende Kennzeichnung für Neuwagen gibt, zeigt: Den Verbrauchern werden die ihnen gesetzlich zustehenden Informationen zum Spritverbrauch noch immer vorenthalten. Das kostet die Verbraucher im Zweifel Geld und ist ein Hemmnis für den Klimaschutz.

Nationaler Entwicklungsplan für Elektromobilität

Kategorie: Energienews - 26. August 2009 05:01 Uhr

Die Bundesregierung hat den Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität beschlossen. Ziel ist es, dass bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Der Plan legt Maßnahmen fest, mit denen in den nächsten zehn Jahren Fortschritte bei der Batterietechnologie, der Netzintegration sowie bei der Marktvorbereitung und -einführung von Elektrofahrzeugen erreicht werden sollen. Ein wichtiger Baustein ist dabei die Kopplung von Elektromobilität und erneuerbaren Energien, denn erst durch den Einsatz von erneuerbaren Energien sind Elektrofahrzeuge im Hinblick auf CO2 und Schadstoffe praktisch Null-Emissionsfahrzeuge.

Die Forschungsförderung konzentriert sich auf zwei Schlüsselthemen: Zum einen die Batterie als das Herzstück künftiger marktfähiger Elektromobile und zum anderen auf die Entwicklung neuer Systemansätze für Elektrofahrzeuge, insbesondere unter dem Aspekt Energieeffizienz, Sicherheit und Zuverlässigkeit. Darüber hinaus will der Bund mit Städten und Kommunen zusammenarbeiten, um die Infrastruktur für die Elektromobilität im öffentlichen Raum aufzubauen. Geprüft werden ebenfalls ordnungsrechtliche Maßnahmen, etwa der Einführung von Nutzervorteilen, wie Sonderfahrspuren oder –parkplätze oder auch ein Marktanreizprogramm.

Mit der Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans und der Weiterentwicklung der Elektromobilität setzen sich die bereits begonnenen Maßnahmen des Konjunkturpakets II weiter fort. Zudem leistet der Plan auch einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele, die im Integrierten Energie- und Klimaprogramm verankert wurden. Im Konjunkturpaket II hatte die Bundesregierung für die Förderung von Forschung und Entwicklung zukunftsfähiger und nachhaltiger Mobilität bereits Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro bereitgestellt.